Verkehr & Tourismus

Luftverkehr - Schiffsverkehr - Bahnverkehr - Straßenverkehr

 

Bei keinem anderen Verkehrsmittel bereiten die Beförderungstarife dem Außenstehenden und oft auch den Fachleuten so viele Probleme wie im Flugverkehr.

Obwohl die Grundstruktur leicht verständlich ist, entsteht häufig Verwirrung durch die verschiedensten Bezeichnungen für gleiche oder ähnliche Leistungen und durch die Vielfalt der Sondertarife mit entsprechenden Sonderbestimmungen.

Die Beförderungsleistung (als Grundprodukt/-leistung) der Fluggesellschaften wird grundsätzlich nach Produkt (Beförderungsklasse) und Preis (Buchungs- bzw. Tarifklasse) differenziert. Entsprechend existieren bei Fluggesellschaften neben den Beförderungsklassen (First, Business, Econmony) auch maximal 26 Buchungsklassen mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Tarifen.

  • Bezugspunkt der Tarifpolitik ist der Normaltarif bzw. IATA-Tarif. Er berechtigt den Kunden zur Ausschöpfung aller Möglichkeiten des internationalen Flugverkehrs: kurzfristige Buchung, beliebige Umbuchung (Interlining) oder Unterbrechungen (Stopover) auf der Strecke, Wechsel der Fluggesellschaft, Umwege (Rerouting, in begrenztem Umfang), keine Gültigkeitsbeschränkungen und Stornierung sowie Rückerstattung (Refund) nicht benutzter Tickets oder Teilstrecken. Diese IATA-Tickets sind häufig sehr teuer, bieten den Kunden allerdings eine große Flexibilität und sind daher vor allem für Geschäftsreisende interessant.

 

  • Sondertarife (engl. Carrier Fares) sind von den Fluggesellschaften individuell festgelegte Tarife mit einer Vielzahl an Einschränkungen. So weisen diese Tarife Beschränkungen hinsichtlich der Vorausbuchung, der Mindest- und/oder Höchstaufenthaltsdauer sowie Umbuchung oder Stornierung auf. Sehr häufig wird die so genannte „Sunday-Rule“ verwendet. Der Kunde kann einen Tarif mit einer Sunday-Rule nur buchen, wenn die Aufenthaltsdauer einmal den Sonntag beinhaltet. Hiermit wird eine klare Trennung von Geschäfts- und Privatreisenden erreicht, da Geschäftsreisende üblichweise spätestens am Freitag wieder Zuhause sein möchten, während Privatreisende häufig einen Wochenendausflug planen. Der Anteil der zu Sondertarifen fliegenden „Minderzahler“ liegt, je nach Fluggesellschaft und Destination, meist zwischen 50 % und 80 % des gesamten Fluggastaufkommens.

 

  • Kundenspezifische Tarife (engl. Customer Fares, bzw. Nego Fares) sind nicht allen Kundengruppen zugänglich, sondern werden nur über bestimmte Ver-triebskanäle zur Verfügung gestellt. Billigere Tickets gibt es meistens über die Tickethändler, die so genannten Konsolidatoren. Diese kaufen den Fluggesellschaften eine große Anzahl von Tickets ab, und erhalten im Gegenzug diese Tickets billiger. Die Konsolidatoren verkaufen die vergünstigten Tickets weiter an die Reisebüros, von denen der Kunde sie letztendlich erwirbt.