Verkehr & Tourismus

Luftverkehr - Schiffsverkehr - Bahnverkehr - Straßenverkehr

 
 
 

Die Gesamtheit aller Vorgänge, die der Ortsveränderung von Personen, Fracht oder Post auf dem Luftweg dienen, wird als Luftverkehr bezeichnet. Dienstleistungen, die direkt mit der Ortsveränderung verbunden sind, also Flughäfen und Lieferfirmen für die Flugzeuggastronomie (Caterer), werden ebenso unter der Bezeichnung zusammengefasst. Der Begriff Luftfahrt beinhaltet zusätzlich die Flugzeughersteller und Flugsicherungsanlagen, also Komponenten, die für die Erstellung der Luftverkehrsleistung benötigt werden.

Luftfahrtindustrie dagegen definiert die Gesamtheit aller Einrichtungen, die für die Produktion und Bereitstellung von Flugzeugen, dem Betrieb der Infrastruktur, der Produktion der Transportleistung und den zugehörigen Dienstleistungen benötigt werden. Im folgenden Abschnitt werden zuerst aktuelle Zahlen aus der Luftverkehrsbranche aufgezeigt. Anschließend werden die zwei bisher wichtigsten politischen Klimaschutzvereinbarungen, das Kyoto Protokoll und das Abkommen von Paris, erläutert. Zuletzt werden ökologische Begriffe definiert, um eine Grundlage für die vorliegende Thematik zu schaffen.