Die Verkehrswege bilden die Voraussetzungen für die Durchführung aller beruflichen und privaten Transportdienstleistungen. Man unterscheidet hierbei auch zwischen den natürlichen Rahmenbedingungen Land, Luft und Wasser, welche die wesentlichen Eigenschaften der Verkehrsträger bestimmen.
Insbesondere für den Verkehrsweg Luft gibt es keine weitere Unterteilung. Der Luftverkehrsraum gehört zu den Hoheitsgebieten der einzelnen Staaten und dessen Benutzung ist durch eine Vielzahl von nationalen Gesetzen und internationalen Vereinbarungen geregelt. Zur Durchführung des Luftverkehrs ist allerdings auch eine landgestützte Infrastruktur (Flughäfen, Flugsicherung etc.) notwendig. Die Wasserwege sind zumeist natürlichen Ursprungs. Nur in Ausnahmefällen werden künstliche Wasserstraßen gebaut. Bekannte Beispiele für künstliche Wasserstraßen sind der Panamakanal und der Rhein-Main-Donau-Kanal. Die Benutzung des Luft- und Seeraums ist üblicherweise kostenfrei und allen Teilnehmern zugänglich. Beim Landverkehr muss ein Wegenetz erst erbaut werden. Besonders wichtig ist das Straßennetz, welches heute eine weltweite Gesamtlänge von ca. 32 Mill. km aufweist. Schliesslich muss für den Verkehrsträger Bahn ein aufwendiges Schienennetz verlegt werden, welches die Beförderung von Personen und Fracht ermöglicht.