Staatliche Institutionen auf nationaler Ebene
Der strukturelle Aufbau der staatlichen Luftverkehrsinstitutionen auf nationaler Ebene ist in den meisten europäischen Ländern grundsätzlich recht ähnlich aufgebaut:
In Deutschland ist die oberste staatliche Behörde für zivile Luftfahrtangelegenheiten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (kurz BMVI).
Hier beschäftigt sich die Abteilung Luft- und Raumfahrt mit den Aufgaben der zivilen Luftfahrtverwaltung. Die wichtigsten Aufgaben sind zum einen die Zulassung der deutschen Fluggesellschaften, ihrer Tarife, Flugpläne und Beförderungsbedingungen und zum anderen die Genehmigung des internationalen Linienverkehrs sowie Abschluss und Vollzug internationaler Luftfahrtabkommen. Auch die Ausarbeitung von Gesetzen, die Überwachung der Ausführung dieser Gesetze und Rechtsordnungen fällt in den Tätigkeitsbereich des BMVI.
Zudem sind mehrere, dem BMVI nachgeordnete Behörden bzw. Institutionen im Bereich des Luftverkehrs tätig:
- das Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
- der Deutsche Wetterdienst (DWD)
- die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) bzw. das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)
- die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
Das Luftfahrt-Bundesamt (kurz LBA) ist eine Bundesbehörde der Luftverkehrsverwaltung, das dafür zuständig ist, alle Luftfahrtgeräte auf deren Lufttüchtigkeit zu prüfen und somit auch die Zulassungen dieser Fluggeräte durchzuführen. Zudem überwacht das LBA Luftfahrtunternehmen in der Bundesrepublik.
Der Deutsche Wetterdienst (kurz DWD) sorgt für die meteorologische Sicherheit in der Luftfahrt. Dies gewährleistet der DWD vor allem durch die schriftliche und mündliche Beratung des Luftfahrtpersonals sowie die Bereitstellung von Wettermeldungen und anderen relevanten Daten für die Flugverkehrskontrollstellen. Der DWD ist somit auch für die Durchführung eines Wetterbeobachtungs- und Meldedienstes zuständig.
Die Deutsche Flugsicherung GmbH (kurz DFS) ist in erster Linie für die Verkehrslenkung im Luftraum der Bundesrepublik zuständig. Zu den Hauptaufgaben des DFS zählen die Flugverkehrskontrolle (auf Englisch Air Traffic Control, kurz ATC), die Überwachung sowie die Lenkung auf den Flughäfen und dem Luftraum, welcher in dem kontrollierten Gebiet liegt. Des Weiteren ist die DFS dafür zuständig, Flugsicherungsanlagen zu bauen und Instand zu halten und das Flugsicherungspersonal entsprechend auszubilden. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) übt die staatliche Aufsicht über die zivile Flugsicherung aus.
Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen (BFU) ist mit der Aufgabe betraut, Unfälle und Störungen ziviler Luftfahrzeuge zu untersuchen und vollständig aufzuklären.
Ebenfalls direkt dem BMVI unterstellt ist der Flughafenkoordinator. Dessen Aufgabenfeld konzentriert sich unter anderem auf die Koordination der Zeitfenster für Flugzeuge für Starts bzw. Landungen (= Slots) an den internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland, die Überwachung der herausgegebenen Flugpläne der Fluggesellschaften sowie das sog. Slot Monitoring, d.h. der Vergleich der angegebenen Flugzeiten mit den tatsächlich geflogenen Flugzeiten der Fluggesellschaften.
Die letzten zu nennenden staatlichen Institutionen auf nationaler Ebene sind die Luftfahrtbehörden der Länder. Diese haben Verwaltungsaufgaben des Bundes im Bereich des Luftverkehrs, welche von den Länderministerien für Verkehr wahrgenommen werden. Sie genehmigen Flugplätze, Flugplatzentgelte, Flughafenbenutzungsordnungen sowie jegliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Bodenabfertigungsdiensten. Auch Baugenehmigungen für Flughäfen werden hier ausgestellt.
Verschiedene weitere, nicht den speziellen (Luft-)Verkehrsinstitutionen angehörige, staatliche Organisationen haben ebenfalls einige Teilbefugnisse in für den Luftverkehr relevanten Bereichen. Ein Beispiel ist hier das Bundesfinanzministerium, das in Fragen der Besteuerung des Luftverkehrs federführend ist.