Prof. Dr. Axel Schulz

Tourismus - Verkehr - Lehre

 

Eine Definition für Institution im Allgemeinen lautet: „Einem bestimmten Bereich zugeordnete gesellschaftliche, staatliche, kirchliche Einrichtung, die dem Wohl oder Nutzen des Einzelnen oder der Allgemeinheit dient.“

Institutionen im Luftverkehr können in staatliche und private Organisationen eingeteilt werden, sind jeweils auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene von Bedeutung und werden in der allgemeinen Theorie der Wirtschafts- und Verkehrspolitik üblicherweise als Entscheidungsträger bezeichnet.

Doch welche Interessen fließen in einen Entscheidungsprozess ein? Welche Institutionen auf welchen Ebenen gibt es und wen „vertreten“ die Institutionen?

Überblick

Durch die Einteilung der Institutionen in staatlich und privatwirtschaftlich auf jeweils nationaler, europäischer und internationaler Ebene, ergeben sich insgesamt sechs verschiedene Arten von Institutionen im Luftverkehr.

 

Autorin: Carmen Sonnentag