Egal ob als Überbrückung bei Unfall oder Reparatur, bei Geschäfts- oder Urlaubsreisen oder zu sonstigen Anlässen – Mietwagen sind seit langer Zeit sehr gefragt. Bei unzähligen Anbietern weltweit finden die Kunden immer das passende Fahrzeug, welches für ihre aktuelle Situation ab besten passt.
Anders als bei fast allen anderen Verkehrsträgern hat der Kunde bei Mietwagen eine bestimmte Aufgabe: er ist selbst für die Beförderung verantwortlich. Damit hat er die Möglichkeit, auf seiner Reise die Route, die Zwischenstopps und die Ziele frei zu bestimmen. Er bekommt lediglich das Transportmittel zur Verfügung gestellt und kann danach im Rahmen der Bedingungen völlig eigenständig handeln.
Marktüberblick
Weltweit gibt es eine Vielzahl an Mietwagenanbietern. Neben tausenden klein- und mittelständischen Unternehmen gibt es einige weltweit operierende Anbieter. Zu den größten zählen dabei Enterprise Rent a Car, die Avis Budget Group, Hertz und Sixt. Das folgende Diagramm zeigt die Aufteilung des weltweiten Marktes.
Quelle: Statista
In Deutschland gibt es mehr als 8000 Anbieter von Mietwagen. Zu den bekanntesten in Deutschland zählen die Folgenden.
Sixt
Sixt ist eine europäische Aktiengesellschaft mit Sitz in Pullach. Neben der Autovermietung betreibt der Konzern noch weitere Geschäftsfelder wie Leasing oder Carsharing. Über Kooperationen und Franchise ist er weltweit vertreten, vor allem in Europa und Amerika. Neben PKWs werden auch Nutzfahrzeuge und LKWs angeboten.
Europcar
Die französische Autovermietung mit Sitz im Großraum Paris hat weltweit in über 140 Ländern Stationen und ist somit eines der führenden Unternehmen der Branche. Europcar Deutschland als Tochtergesellschaft der Gruppe betreibt bundesweit über 520 Standorte mit 40.000 Fahrzeugen und ist damit eine der größten Tochtergesellschaften. Seit 2015 wird das Unternehmen außerdem an der Börse gehandelt.
Avis
Avis, mit Sitz in New Jersey in den USA, ist eines der weltweit führenden Autovermietungsunternehmen und gehört zur Avis Budget Group. Gegründet 1946 betreibt Avis heute in über 165 Ländern mehr als 5.000 Mietstationen. Davon befinden sich in Deutschland etwa 340, welche einen Fuhrpark von ca. 25.000 Fahrzeugen umfassen. Neben den bekannten Marken werden auch luxuriösere Marken sowie Elektro- und Hybridautos zum Verleih angeboten.
Hertz
1918 begann W. Jacobs, Gebrauchtwagen zu reparieren und zu vermieten. Dies war die Geburtsstunde von Hertz, welches heute seinen Sitz in Florida hat. Weltweit betreibt das Unternehmen über 7.900 Stationen und ist vor allem in den USA, Kanada und Europa fast flächendeckend anzutreffen. Keine andere Autovermietung weltweit hat mehr Stationen.
Zweck für Mietwägen
Die Nutzung von Mietwagen kann in vier Geschäftsfelder unterteilt werden. Dazu zählen Firmengeschäft, Privatgeschäft, Tourismus und Unfallersatzleitungen. Während das Firmengeschäft mehr als die Hälfte des Marktes ausmacht, haben der Tourismus und die private Nutzung vergleichsweise wenig Anteile. Die Unfallersatzleistungen stehen an letzter Stelle.
Mieten des Fahrzeuges
Um ein Auto mieten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein und über einen gültigen Führerschein sowie einen gültigen Ausweis verfügen. Bis zum Alter von 25 Jahren dürfen dann Kleinst- bis Standardwagen, 5-Sitzer, Minivan, kleine Geländewägen/SUVs und Transporter gemietet werden, danach alle Fahrzeugklassen. Zudem braucht jeder Mieter eine Debit- oder Kreditkarte, mit Hilfe welcher eine Kaution für den Mietwagen erhoben wird. Diese ist abhängig von dem Auto, der Mietdauer und dem Land.
Bei der Übergabe an den Kunden wird ein Übergabeprotokoll angefertigt. Dieses enthält die folgenden Aspekte:
Versicherungen
Ein weiterer wichtiger Teil des Mietens sind Versicherungen. Dabei gibt es eine Vielzahl von Optionen, aus denen Mieter wählen können bzw. zu denen sie verpflichtet sind. Die folgenden gehören dabei zu den wichtigsten Mietwagenversicherungen:
Kaskoversicherung
Mietwagen müssen mit einer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung vermietet werden. Empfohlen wird hierbei eine Vollkaskoversicherung, in welcher die Teilkaskoversicherung mit inbegriffen ist. Sie deckt alle Schäden ab, die der Fahrer selbst zu verantworten bzw. verschuldet hat. Ausgenommen sind in der Regel Schäden durch grobe Fahrlässigkeit und der Verlust der Autoschlüssel.
Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung sollte ebenfalls immer abgeschlossen werden. Sie deckt Schäden ab, die durch den Fahrer an Personen oder Gegenständen verursacht werden, welche sich nicht in dem Fahrzeug befinden. Die Mindest-Deckungssumme ist dabei in vielen Ländern gesetzlich festgelegt, empfohlen wird eine Deckungssumme von mindestens einer Million Euro.
Diebstahlversicherung
Nicht zwingend notwendig, aber auch dringend empfohlen ist eine Diebstahlversicherung. Diese kommt bei Diebstahl des Autos auf, jedoch nicht bei Privatgegenständen, die aus dem Auto entwendet wurden. Ebenfalls nicht gedeckt ist der Diebstahl des Fahrzeuges, nachdem man den Autoschlüssel verloren hat.
Glas- und Reifenversicherung
Schäden an Glas und Reifen sowie am Dach und am Unterboden werden nicht von der Vollkasko gedeckt, weswegen ein eigener Versicherungsschutz notwendig ist. Dach und Unterboden sind hierbei jedoch nicht immer inklusive, können aber oftmals auf Wunsch noch zusätzlich abgeschlossen werden.
Wichtig ist noch, für wen der Versicherungsschutz gilt. Alle Versicherungen gelten für den Mieter und alle zusätzlich gemeldeten Fahrer. Der komplette Versicherungsschutz erlischt bei
- nicht gemeldeten Fahrern
- Fahrten auf unerlaubten Strecken
- ungemeldetem Grenzverkehr
- Fahrten abseits befestigter Straßen.
Mietpreis
Der Mietpreis setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Dazu zählen die Fahrzeugklasse, der Fahrzeugtyp, die Tankregelung, der Lage der Station und einigen weiteren. Zusätzlich müssen die abgeschlossenen Versicherungen und weitere gewünschte Extras beachtet werden.
Zusätzliche Kosten entstehen, wenn der Mieter gegen die vereinbarten Rückgabebedingungen verstößt. Solche Verstöße können eine Überschreitung der Kilometerleistung, verursachte Schäden oder eine verspätete Rückgabe sein, aber auch Bußgelder oder andere Verwarnungsgebühren, die von der Mietwagenfirma aufgrund des Verhaltens des Mieters gezahlt werden müssen.
Mietwagenunternehmen bieten oftmals einige Inklusivleistungen an. Dazu zählen Ausstattungsmerkmale wie ein Navigationssystem oder eine Klimaanlage, aber auch andere Services wie freie Kilometer oder ein Pannenschutz.
Die Tankfüllung ist ebenfalls ein Aspekt des Vertrages, welcher unterschiedlich gehandhabt werden kann. So gibt es die Möglichkeit, dass der Mieter den Wagen vollgetankt zurückbringen muss, auch „Full to Full“ genannt. Die andere Option ist, dass die Kosten zum Volltanken bei der Rückgabe als Aufpreis berechnet werden.
Außerdem gibt es einige Zusatzleistungen. Dazu zählen ein Transfer- oder Bringservice, Kindersitze, Winterausrüstung wie Winterreifen oder Schneeketten oder eine Anhängerkupplung. Zudem gibt es die Möglichkeit, keine Kilometerbegrenzung zu buchen.
Rückgabe
Mit der Rückgabe des Fahrzeuges ist der Mietvertrag beendet. Um Verzögerungen und Konflikte zu vermeiden, sollte einiges beachtet werden. So hat eine verspätete Abgabe in der Regel die Zahlung eines weiteren Tages zur Folge. Zudem sollte auf das richtige Tankverhalten geachtet werden, sodass der Tankstand bei der Rückgabe den Vereinbarungen entspricht. Außerdem muss das Fahrzeug bei der gleichen Station abgegeben werden, wo man es erhalten hat. Ausnahmen gibt es, wenn sich im Vorfeld über eine Einwegmiete geeinigt wurde.
Mieter und Vermieter sollten das Fahrzeug gemeinsam begutachten und das Ergebnis schriftlich festhalten. So können spätere Nachforderungen verhindert werden. Dies ist jedoch nicht immer zwingend notwendig, je nach Vertrag kann das Fahrzeug auch einfach abgestellt und die Schlüssel abgegeben werden.