In der Regel ist es eine Vielzahl von Einzelorganisationen, welche jeweils zum Zustandekommen des touristischen Endprodukts, beispielsweise also einer Pauschalreise, beitragen. Angesichts der Komplexität der touristischen Leistung, die letztlich von einem Endverbraucher konsumiert wird, erscheint es daher durchaus gerechtfertigt, von einer Tourismusindustrie zu sprechen.
Mit dem Begriff „Industrie“ bezeichnet man heute auch nach Meinung des BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie) eine zusammenhängende Wertschöpfungskette, also nicht mehr nur ein sachgutproduzierendes Gewerbe. Bei einer sehr weiten Begriffsfassung könnte man bereits die Bauunternehmen und Immobiliengesellschaften, die Hotel- und Appartementanlagen in den jeweiligen Reisezielgebieten erstellen, als einen Teil der Tourismusindustrie ansehen. Diese Immobiliengesellschaften erstellen die Anlagen und verkaufen z.B. den gesamten Hotelkomplex an Hotelgesellschaften oder sonstige Investoren oder veräußern die einzelnen Ferienwohnungen einer Appartementanlage an verschiedene private Anleger. Die so erstellten Unterkünfte bilden eine der wesentlichen touristischen Grundleistungen. Analog gilt dies für die Hersteller von Flugzeugen und die Airlines, die Hersteller von Bussen und die Busunternehmen, die Werften als Hersteller von Schiffen etc.
Aus den Grundleistungen werden entweder vom Leistungsträger selbst oder auf einer der nachgelagerten Produktionsstufen touristische Bausteine erstellt. Dabei ist es durchaus üblich, dass eine Kernleistung einen Baustein für sich darstellt. Aus diesen wird schließlich ein marktfähiges Angebot gestaltet. In beiden Stufen (Schaffung touristischer Bausteine, Gestaltung eines marktfähigen Angebots) spielen die Reiseveranstalter bereits eine zentrale Rolle.
Definition Reiseveranstalter
Als Reiseveranstalter (Tour-Operator) soll hier eine Unternehmung definiert werden, die eigene Leistungen sowie Leistungen Dritter (=Leistungsträger) zu marktfähigen touristischen Angeboten (Pauschalreisen) kombiniert und - i.d.R. mittels des Trägermediums Reisekatalog - für deren Vermarktung sorgt, wobei diese Pauschalreisen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und - unter reiserechtlichen Aspekten - auf eigenes Risiko angeboten werden.
Definition Voll- und Teilpauschalreise
Eine Vollpauschalreise ist ein Dienstleistungspaket, bestehend aus mindestens zwei aufeinander abgestimmten Reisedienstleistungen, das i.d.R. im Voraus, evtl. auch erst zum Zeitpunkt der Anfrage, für einen noch nicht bekannten Kundenkreis erstellt und geschlossen zu einem Gesamtpreis vermarktet wird, so dass die Preise der Einzelleistungen nicht mehr zu identifizieren sind. Von einer Teilpauschalreise spricht man hingegen, wenn nur eine einzelne Reisedienstleistung von einem Veranstalter angeboten wird.
Definition Reisemittler
Unter einem Reisemittler versteht man ein Unternehmen, das Leistungen von Reiseveranstaltern sowie touristische Grundleistungen (z.B. nur Beförderung durch ein Verkehrsunternehmen) in fremdem Namen und auf fremde Rechnung verkauft, somit also Leistungen Dritter vermittelt und – unter reiserechtlichen Aspekten – hinsichtlich der Durchführung der Reisen keine Haftung übernimmt.