Verkehr & Tourismus

Luftverkehr - Schiffsverkehr - Bahnverkehr - Straßenverkehr

 
 
 

Ein Flughafen ist eingeteilt in die Landseite, welche den Flughafen an den bodengebundenen Verkehr anbindet, den Terminalbereich als Schnittstelle zwischen Land- und Luftseite und die Luftseite mit den Flugbetriebsflächen.

 Einzugsgebiet eines Flughafens

  • Der wichtigste Teil der Landseite eines Flughafens ist der Vorfahrtsbereich eines Terminals. Er ist der Bereich, in welchem Passagiere, Begleitpersonen, Besucher und Beschäftigte des Flughafens von bodengebundenen Verkehrsmitteln in das Terminal gelangen. Des Weiteren gehören Gehwege, Querungsanlagen, Brücken, Tunnel etc. zur Landseite eines Flughafens. Zu- und Abfahrtswege, Kurzzeitparkplätze, Taxistände, Fußgängerquerungswege sowie Anlagen für den öffentlichen Bus- und Linienbusverkehr ergänzen das Angebot.
  • Das Terminal enthält alle Einrichtungen zur Abfertigung der Passagiere und ihres Gepäcks, darüber hinaus aber auch die Flughafenstationen der Fluggesellschaften und Abfertigungsgesellschaften. Grundsätzlich kann zwischen Terminals zur Passagier- oder Frachtabfertigung unterschieden werden. Das Passagierterminal besteht aus zwei Abteilungen, die durch Zoll- und Passkontrollen voneinander getrennt sind. Im öffentlichen Teil des Terminals erfolgen die Ticketabgabe, die Platzreservierung, die Gepäckaufgabe und die Sicherheitskontrolle. Nach Durchschreiten der Zoll- und Passkontrollen betreten international Reisende die Duty-free-Zone. Das Terminal wird nach dem Aufruf zum Boarding über das jeweilige Gate verlassen.
  • Die Luftseite umfasst alle Betriebsflächen eines Flughafens, die für Flugzeuge zugänglich sind, wie Start- und Landebahnen (Runway), Rollbahnen (Taxiway), Vorfeld (Apron) und Hangars. Das Vorfeld dient als Rangier-, Abstell- und Abfertigungsfläche für Flugzeuge und schließt Wartungsflächen, Rollwege und den Vorfeldbereich, auf denen sich die Servicefahrzeuge fortbewegen, mit ein.