Verkehr & Tourismus

Luftverkehr - Schiffsverkehr - Bahnverkehr - Straßenverkehr

 
 
 

Die Gesamtheit aller Verkehrsmittel, die die gleiche Art von Verkehrsinfrastruktur verwenden, bezeichnet man als Verkehrsträger. Die touristisch relevanten Verkehrsträger sind Luftverkehr, Schiffsverkehr, Bahnverkehr sowie Strassenverkehr.

Unter dem Begriff Verkehrsträger werden im Weiteren auch alle Unternehmen und Institutionen verstanden, die Verkehrsdienstleistungen öffentlich anbieten.

Im Wesentlichen wird die Nachfrage nach Verkehrsträgerdienstleistungen durch den jeweiligen Fahrtzweck bestimmt. Hierbei ist zwischen beruflichen und privaten Reisen zu unterscheiden. Der Bereich der beruflichen Reisen setzt sich aus regelmäßigen Wegstrecken zur Arbeit bzw. Ausbildung sowie Dienstreisen zusammen. Im privaten Bereich kann man zwischen Freizeit- und Urlaubsaktivitäten unterscheiden. Insbesondere Dienst- und Urlaubsreisen sind durch den erhöhten Zeitaufwand und die Fortbewegung aus der gewohnten Umgebung geprägt. Der Bereich des kurzzeitigen Berufs- und Freizeitverkehrs gehört nicht zum Tourismus und wird daher im Folgenden nicht näher behandelt.