Verkehr & Tourismus

Luftverkehr - Schiffsverkehr - Bahnverkehr - Straßenverkehr

 

Die Geschäftsmodelle der Hochseekreuzfahrtunternehmen lassen sich nach der Organisationsform unterteilen. Neben den Besitzverhältnissen der Kreuzfahrtschiffe spielt auch die Verfügungsgewalt über die Schiffe eine ausschlaggebende Rolle bei der Betrachtung der Geschäftsmodelle.

 

Anbieter und Eigentumsverhältnisse im Schiffsverkehr

Anbieter im Schiffsverkehr

Quelle: Groß,S., Handbuch Tourismus und Verkehr, 2. Auflage, Konstanz/München 2017, S. 195

Kreuzfahrtunternehmen organisieren sich entweder als Reeder oder (Reise-)Veranstalter. Bei der Betrachtung der Eigentumsverhältnisse muss zudem zwischen Schiffseignern, Finanzierungsgesellschaften und eigenständigen Reedern unterschieden werden.

  • Der Schiffseigner ist Besitzer der Schiffe. Er kann diese durch einen Reeder betreiben oder an Veranstalter vermieten (Charter). Nur in äußerst seltenen Fällen verkauft der Schiffseigner Seereisen direkt an Kreuzfahrtkunden.
  • Finanzierungsgesellschaften stellen, dass für den Erwerb der Kreuzfahrtschiffe benötigte Kapital zur Verfügung. Reeder erhalten durch Leasingverträge Verfügungsgewalt über die Schiffe. Durch Charterverträge vermieten Finanzierungsgesellschaften die Schiffe an Reiseveranstalter. Reederei oder Veranstalter übernehmen den Verkauf der Kreuzfahrten. Für den Kreuzfahrtkunden ist die Finanzierungsgesellschaft nicht zu erkennen.
  • Als drittes Eigentumsverhältnis ist der eigenständige Reeder zu nennen. Dieser besitzt nicht nur die Kreuzfahrtschiffe, sondern organisiert zudem Kreuzfahrten in eigenem Namen. Der eigenständige Reeder verkauft die Reisen selbst oder vermietet die Schiffe an Kreuzfahrtreiseveranstalter.

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