Am 01. März 2019 teilt der norwegische Umweltminister Ola Elvestuen mit, dass es für Kreuzfahrtschiffe, die norwegische Fjorde durchqueren möchten, neue Umweltregeln gibt. In den Fjorden, die von der UNESCO geschützt sind (Nærøyfjord, Aurlandsfjord, Geirangerfjord, Sunnylvsfjord und Tafjord), darf kein Abwasser mehr abgelassen werden.

Neben dieser Regelung werden schrittweise die Grenzwerte für Abgase begrenzt. Das betrifft die Emission von Schwefeldioxid und Stickstoffoxiden. Damit die vorgegeben Schwefelwerte eingehalten werden können, dürfen Kreuzfahrtschiffe in diesen Regionen nur noch Kraftstoff mit maximal 0,1% Schwefel nutzen. Das norwegische Seefahrtsamt hat Begutachtungen durchgeführt, auf die die genannten strengeren Regeln zurückzuführen sind. Gerade in den Sommermonaten sind die Schiffe für hohe Emissionen in den norwegischen Fjorden verantwortlich. Ab dem Jahr 2026 sollen die Schiffe dann ausschließlich emissionsfrei in den Fjorden fahren. Herkömmliche Schiffsmotoren werden dort in Zukunft ganz verboten. Hurtigruten, eine Kreuzfahrtreederei aus Norwegen, baut seine Schiffe demzufolge um. Das Unternehmen ist der führende Anbieter von nachhaltigen ExpeditionsSeereisen. Das Seefahrtsamt prüft außerdem, ob diese Regeln auch in Fjorden gelten sollen, die nicht von der UNESCO geschützt sind. Bergen, eine norwegische Hafenstadt, hat zudem beschlossen, dass täglich nur noch drei Kreuzfahrtschiffe mit insgesamt 8.000 Passagieren anlegen dürfen, anstatt der bisherigen vier Schiffe mit 9.000 Passagieren. 

MS Roald Amundsen ist das neue Flaggschiff von Hurtigruten. Durch eine Kombination aus elektrischem Antrieb, einer fortschrittlichen Rumpfkonstruktion und effizienter Nutzung des Borstroms werden durch die Hybridtechnologie der Kraftstoffverbrauch sowie die CO2Emissionen um 20% gesenkt. Mit dem Schiff können entlegene Gebiete befahren werden. Es wird im Jahr 2019 gebaut und hat eine Kapazität von bis zu 530 Passagieren. Bei einer Reise in die Antarktis dürfen sich jedoch nur 500 Passagiere an Bord befinden. Die BRZ beträgt 20.889 BRZ, das Schiff ist 140 m lang und 23,6 m breit. 

Hurtigruten ist außerdem global die erste Reederei, die ihre Schiffe mit fossilfreiem Treibstoff betreiben möchte. In Norwegen steht die bisher größte Anlage weltweit, die die Möglichkeit bietet, aus Fischabfällen flüssiges Biogas (LBG) zu erzeugen. Grundüberlegung dieser Methode ist es, LBG aus landwirtschaftlichen Rest und Abfallstoffen herzustellen, in diesem Fall durch die Nutzung von Fischabfällen. Durch Fermentation wird hierbei Rohgas gewonnen, welches aufbereitet und gereinigt wird, und bei 162°C zu LBG verflüssigt wird. Die Reederei unterzeichnet im Mai 2019 einen siebeneinhalbjährigen Vertrag mit der Firma Biokraft AS. Fast täglich soll dann an Hurtigruten klimaneutrales, flüssiges Biogas geliefert werden. Der Vertrag ist die bisher größte Vereinbarung über Flüssigbiogaslieferung an eine Reederei. Bis zum Jahr 2021 möchte Hutigruten auf mindestens sechs Schiffen den herkömmlichen Antrieb ersetzen, zum einen durch gasbetriebene Motoren, zum anderen durch Batteriepacks. Diese Hybridschiffe sollen dann mit einer Kombination verschiedener Antriebe fahren: Durch den Einsatz von sauberem Strom, durch LNG und durch LBG. Die Methode und auch der Vertrag der beiden Firmen wird als bahnbrechender Meilenstein in der Kreuzfahrt und Schifffahrtindustrie gesehen. 

Neben den genannten Beschränkungen in der Schifffahrt, gibt es noch weitere Restriktionen. Die International Maritime Organisation (IMO) hat im Abkommen MARPOL (Prevention of Marine Pollution, Internationales Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) Annex VI festgelegt, dass es sogenannte ECA Zonen gibt. ECA bedeutet Emission Control Area, auf Deutsch EmissionsÜberwachungsgebiet. Wie die Abbildung zeigt, gehören folgende Gebiete zu den ECA Gebieten (in Rot dargestellt): Ost und Nordsee, die Küsten vor Kanada und den USA, Hawaii, Küstengewässer bei Puerto Rico und die amerikanischen Jungferninseln. 

 Abb.: Sonderregelungsgebiete der Schifffahrt 

In diesen Gebieten gelten besondere verbindliche Maßnahmen, betreffend der Schiffsemissionen. Damit sollen die negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hinsichtlich der Luft und Wasserverschmutzung verringert werden. Ab dem 01.01.2015 dürfen Schiffe in den ECAGebieten nur noch mit einem Schwefelanteil von 0,1% im Kraftstoff fahren, davor waren es noch 1,0%. Der Prozentanteil von 0,1% kann entweder durch schwefelarmen Kraftstoff erzielt werden, durch den LNG Antrieb oder durch sogenannte Scrubber. Dabei handelt es sich um Abgaswäscher. Die Luftqualität in den Hafengebieten und an den Küstenlinien hat sich dadurch deutlich gesteigert. Die Schwefelkonzentration in der Luft hat sich dort um mindestens 50% verbessert. Seit dem 01.01.2020 gelten neue Werte. So wurde der Schwefelanteil im Treibstoff auch außerhalb der ECAGebiete auf 0,5% begrenzt. Dieser Wert lag bisher, seit dem Jahr 2012, bei 3,50%. 

Die oben genannten Abgasreinigungssysteme (Scrubber) können bei Kreuzfahrtschiffen meistens nachgerüstet werden. Hiervon gibt es offene und geschlossene Systeme. Die offenen Systeme stehen in der Kritik, da dort Meerwasser eingeleitet wird. Durch die unterschiedliche Alkalinität des Meerwassers schwankt die Reinigungsleistung. Zusätzlich entsteht eine große Menge Abwasser. Beim geschlossenen System wird dagegen Lauge hinzugeführt. Beim Einsatz von hybriden Abgasreinigungssystemen kann zwischen dem offenen und geschlossenen System gewechselt werden. 

 

Abb.: Entwicklung der genehmigten SchwefelProzentanteile im Treibstoff aufgeteilt nach Gebieten 

ZUGELASSENER SCHWEFELGEHALT IM TREIBSTOFF

Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Schwefelwerte bezogen auf folgende Gebiete: ECAGebiete, weltweite Gebiete (alle Gebiete außerhalb ECA und Sonderregelungsgebieten), europäische Häfen, Kalifornien und USA im Bereich 200 Nautische Meilen (NM), das entspricht einer Zone bis 370 km von der Küste entfernt. Durch die Einführung der Grenzwerte kann der Ökologische Fußabdruck der Kreuzfahrten verbessert werden. 

Neben den ECAGebieten erheben weitere Länder strenge Auflagen. Ein Beispiel dafür ist Island. Seit dem 01. Januar 2020 gilt hier eine Emissionsregulierung. Der Einsatz von HFO ohne Filter ist hier verboten (Zwölfmeilen Zone, entspricht etwa 22 km). Hier gilt ebenfalls ein Grenzwert von 0,1% Schwefelanteil. In der Antarktis dagegen sind der Einsatz und das Mitführen von HFO komplett verboten. Das gilt für Zonen südlich des 60. Breitengrades. Dadurch fahren im Moment meist nur kleinere Expeditionsschiffe in diesen Gebieten. Island und die Antarktis sind ebenfalls in der vorherigen Abbildung 3.2/7 auf Seite 15 in der Farbe Grün zu sehen. China ist ein weiteres Beispiel, das seine Umweltregeln verschärft. Im Jahr 2019 wird der Schwefelanteil bereits auf 0,5% beschränkt, seit 2020 gelten auf dem Jangtse Fluss und Pearls River ebenfalls 0,1% Schwefelanteil. Erweiterungen soll es 2022 geben. 

Der NABU merkt zudem an und äußert Kritik, dass beim herkömmlichen Dieselkraftstoff, also für Pkw und Lkw in der EU, der höchstzulässige Grenzwert an Schwefel bei 0,001% liegt.